Fonds & ETF-Steuern-Check: Achtung bei Besteuerung ausländischer Fonds!

(Update: Der untere Beitrag wurde vor 2018 geschrieben. Seit diesem Jahr gilt aber eine einfachere Besteuerung von ausländischen Fonds und ETFs. Ich bereite dazu gerade eine Anpassung des Textes vor, da einige der unteren Infos nicht mehr aktuell sind)

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Auch bei Erträgen und Gewinnen durch Investmentfonds bzw. börsennotierte Fonds (=ETFs) muss man die üblichen 25 Prozent Abgeltungssteuer wie bei anderen Wertpapieren zahlen. Das bedeutet, dass der Staat etwa bei Fonds-Dividendeneinnahmen und natürlich bei erfolgreichem Fondsverkauf die Hand aufhält (sofern man den jährlichen Sparer-Pauschbetrag bereits ausgenutzt hat).

Aber es gibt bei bestimmten Investmentfonds ein paar steuerliche Besonderheiten, die man kennen sollte (gerade was die Besteuerung thesaurierender Fonds aus dem Ausland angeht). Aber dazu später mehr.

Erst einmal sollte man als Fondseinsteiger wissen, dass es in Deutschland nicht nur Fonds zu kaufen gibt, die hierzulande aufgelegt wurden, sondern auch viele Fonds, die aus dem Ausland kommen (viele stammen etwa aus Luxemburg).

Außerdem existieren neben ausschüttenden Fonds (Erträge aus Dividenden, Zinsen und Co. werden an die Anleger ausgeschüttet) auch thesaurierende Fonds (Erträge werden sofort automatisch wieder in den gleichen Fonds angelegt). Auch bei thesaurierenden Fonds fällt trotz sofortiger Wiederanlage wie bei ausschüttenden Fonds umgehend Abgeltungssteuer auf die Erträge an. Grund: Steuerrechtlich spricht man hier von „ausschüttungsgleichen Erträgen“.

Vom Herkunftsland und von der Ausschüttungsart ist es dann abhängig, ob ein Fonds steuereinfach oder steuerhässlich ist:

  • steuereinfach = Die fällige Abgeltungssteuer auf Erträge wird wie bei Aktien direkt von der Bank (wo man sein Depot hat) oder von der Fondsgesellschaft an das Finanzamt abgeführt. Als Anleger muss man sich also keine Gedanken um Steuern machen. Das gilt aber nur wenn man sein Depot bei einer deutschen Bank hat und nicht im Ausland (dazu weiter unten mehr Infos).
  • steuerhässlich = Die Steuer wird nicht (!) direkt von der Bank oder vom Fonds an das Finanzamt weitergeleitet. Stattdessen muss der Anleger selbst die Kapitalerträge bei der Steuererklärung angeben und die fälligen Steuern begleichen.

Achtung bei thesaurierenden Fonds aus dem Ausland:

Sollte so ein Fonds später mit Gewinn verkauft werden, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen wenn der Broker bzw. die Depotbank den gesamten Gewinn versteuert. Grund: Der Fonds ist jetzt mehr wert, da die Fondserträge bzw. Dividenden immer unversteuert in den Fonds reinvestiert wurden.

Aber die reinvestierten Fondserträge, die den Fonds kontinuierlich wertvoller gemacht haben, hat man bereits über die Steuererklärung(en) versteuern müssen. Wenn der Broker dann auf die komplette Rendite Abgeltungssteuer abführt, entsteht eine Doppelbesteuerung.

Die dadurch zu viel gezahlte Steuer muss man nachträglich bei der Steuererklärung zurückfordern (das geht nur wenn man die bereits getätigten Steuerzahlungen mit Bankbelegen bzw. alten Steuererklärungen belegen kann!).

Steuereinfach: Bei welchen Fonds muss man sich wegen Steuern keinen Kopf machen?

Steuereinfach sind…

  • …ausschüttende und thesaurierende Fonds, die aus Deutschland kommen (am Ende des Artikels erkläre ich, wie man leicht und schnell herausfindet, woher ein Fonds stammt)
  • …ausschüttende ausländische Fonds (Ausnahme: Ausschüttende Fonds, die aber teilthesaurieren, sind nicht steuereinfach; mehr dazu gleich unter „steuerhässlich“)
  • …normalerweise swap-basierte thesaurierende ETF-Fonds aus dem Ausland, da sie keine (zu versteuernden) ausschüttungsgleiche Erträge erzielen. Grund: Es handelt sich bei einem Swap um ein Derivate-Geschäft, wodurch Erträge erst bei Fondsverkauf fällig sind. Normale thesaurierende Fonds aus dem Ausland sind aber eigentlich steuerhässlich (Näheres dazu im folgenden Abschnitt).
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Steuerhässlich: Bei welchen Fonds besteht die Gefahr einer Doppelbesteuerung?

Steuerhässlich sind…

  • …thesaurierende Fonds aus dem Ausland. Warum? Die Fonds aus dem Ausland müssen, anders als bei deutschen Fonds, die Steuer nicht abführen und tun das in der Regel auch nicht. Die Folge: Hier muss man die Erträge selbst bei der Steuererklärung angeben und abführen. Eine Ausnahme stellen die oben unter „steuereinfach“ gelisteten thesaurierenden swap-basierten ETF-Fonds aus dem Ausland dar.
  • …als „ausschüttend“ getarnte Investmentfonds, die aber teilweise thesaurieren: Es kann ausschüttende ausländische Fonds geben, die innerhalb eines Jahres die Erträge nicht vollständig ausschütten und dadurch ausschüttungsgleiche Erträge erzielen. Diese Erträge müssen vom Anleger somit in der Steuererklärung angegeben werden.

Wie findet man sicher heraus, ob ein ausländischer Fonds steuereinfach oder steuerhässlich ist?

Auf bundesanzeiger.de kann man das nachprüfen: Einfach die ISIN-Nummer des Fonds in die Suche eingeben (plus Bereich „Kapitalmarkt“ wählen).

Dann links auf „Besteuerungsgrundlagen“ klicken, dann rechts einen aktuellen Besteuerungszeitraum aussuchen und dort wiederum mit der ISIN im Browser-Suchfeld nach dem gewünschten Fonds suchen (über die Browser-Suche nach der ISIN suchen), weil in den umfangreichen Berichten in der Regel mehrere Fonds aufgelistet sind.

Wenn dann dort unter § 5 b) die ausschüttungsgleichen Erträge auf 0 stehen ist es normalerweise ein steuereinfacher Fonds. Klingt etwas kompliziert, ist aber einfacher als man denkt.

Tipp: Investmentfonds und ETFs kann man z.B. günstig bei
der ING* kaufen (hier habe ich selbst ein Depot & bin sehr zufrieden)

Zusätzliche Hinweise zum Thema „Besteuerung von Fonds“

  • Die Bedingungen von Fonds können sich im Lauf der Zeit ändern (etwa Wechsel bei der ETF-Replizierung, die Fonds-Ausschüttungsart oder manchmal auch ein Domizilwechsel). So kann aus einem steuereinfachen Fonds plötzlich ein steuerhässlicher Fonds werden. Aber man sollte sich hier nicht verrückt machen, so oft kommt das nicht vor (Tipp: Einfach wie oben beschrieben auf bundesanzeiger.de ab und zu mal die Erträge überprüfen wenn man unsicher ist).
  • Achtung: Wenn man bei einer ausländischen Bank sein Depot hat, zum Beispiel bei Lynx Broker, dann wird die deutsche Abgeltungssteuer grundsätzlich nicht ans Finanzamt abgeführt, egal mit welchen Wertpapieren man Gewinne erzielt. Hier muss man Erträge immer selbst bei der Steuererklärung angeben.
  • Auch bei Fonds-Steuern gilt: Solange der jährliche Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro noch nicht ausgeschöpft ist, kann man die lästige Abgeltungssteuer umgehen (Freistellungsauftrag nutzen oder Geld nachträglich über die Steuererklärung zurückholen); Update in 2023: Der Sparer-Pauschbetrag beträgt jetzt 1000 Euro.
  • Immer bedenken, dass sich Steuergesetze und damit Steuergrundlagen ändern können. Was heute noch in Stein gemeißelt ist, kann in ein paar Jahren ein alter Hut sein.

Wie findet man heraus, ob ein Fonds aus Deutschland kommt?

Wem jetzt der Kopf raucht und keine Lust auf diesen Auslandsfonds-Steuer-Wirrwarr hat, der setzt einfach nur auf deutsche Fonds.

Bei Fonds aus Deutschland wird alles automatisch vom Fonds selbst oder der Bank richtig abgerechnet, der Anleger braucht sich von der steuerlichen Seite her um nichts zu kümmern (unabhängig von der Ausschüttungsart).

Aber woher bekommt man Informationen zur Fondsherkunft? Nun, Fonds mit Domizil „Deutschland“ fangen in der ISIN meist mit „DE“ an. Das tun aber auch manche ausländische Investmentfonds.

Daher prüft man das Fondsherkunftsland am besten auf einem der gängigen Online-Börsenportale nach (dazu einfach nach einem Fonds suchen und in den Fondsdaten nach „Domizil“, „Fondsdomizil“ oder „Land“ Ausschau halten). Um ganz sicher zu gehen, kann man auch ins jeweilige Fonds- bzw. Verkaufsprospekt schauen.

Wenn man nur auf deutsche Fonds bzw. ETFs setzt, sollte man sich im Klaren sein, dass man sich so von der Steuerpolitik bei seinen Anlageentscheidungen beeinflussen lässt. Außerdem ist man bei der Fondsauswahl eingeschränkt.

Letztendlich muss jeder selbst wissen, welchen Weg er einschlägt. Alles hat eben seine Vor- und Nachteile.

Zusätzliches Fondswissen:


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