Was ist die Abgeltungssteuer? Definition & Erklärung

Abgeltungssteuer: DefinitionDie Abgeltungsteuer, im weiteren Sinne auch Kapitalertragsteuer und Quellensteuer genannt, ist im Prinzip eine Steuer auf erzielte Kursgewinne (durch Verkäufe von Aktien und anderen Wertpapieren), Zinsen und Dividenden.

Und zwar sind das 25% für jeden Privatanleger zuzüglich Solidaritätszuschlag (Höhe: 5,5 % der Abgeltungsteuer) und gegebenenfalls Kirchensteuer (Höhe: 8% bzw. 9% der Abgeltungssteuer). Der Steuersatz inklusive Solidaritätszuschlag und eventueller Kirchensteuer beträgt somit zwischen 26,38% und höchstens 28%.

Wie funktioniert die Abgeltungssteuer? Ein einfaches Beispiel:

Du kaufst 10 Aktien für je 100 Euro (= 1000 Euro insgesamt an Kosten). Kurze Zeit später verkaufst Du die 10 Aktien wieder für je 110 Euro. Du hast dann mit dem Kauf und Verkauf dieser Aktie 100 Euro Gewinn gemacht. Jetzt darfst Du noch die direkten Kosten abziehen (also die Kauf- und Verkaufsgebühren beim Broker).

Dann wird vom übrigen Gewinn 25% Abgeltungssteuer an das Finanzamt abgegeben. Es zählt damit der Gewinn nach Gebühren. Wenn die Brokerkosten also im Beispiel 5 Euro gewesen wären, dann müsstest Du hier 23,75 Euro an abzuführenden Steuern zahlen (=25% von 95 Euro Gewinn). Oben drauf kommt noch der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer (Steuersätze: Siehe erster Absatz).

Dieser Betrag wird automatisch nach Verkauf der Aktie an das Finanzamt weitergeleitet (wenn man Aktien online kauft, dann erledigt das beispielsweise der Online-Broker. Ansonsten macht es Deine Hausbank, wenn Du dort Aktien kaufst).

Artikel-Tipp: Wo kaufe ich Aktien? Mein Depot-Tipp für Einsteiger

Das bedeutet: Die Abgeltungssteuer muss also bei der Steuererklärung nicht mehr angegeben werden.

Ausnahme: Wenn man bei einem ausländischen Broker angemeldet ist, dann muss man die Abgeltungssteuer in der Regel selbst über die Jahressteuererklärung abführen. Der Aufwand ist dadurch für einen natürlich höher.

Man hat aber den Vorteil, dass man mit den zu bezahlenden Steuern noch bis Jahresende „arbeiten“ kann (zum Beispiel als sicheres Tagesgeld anlegen). Beim ausländischen Online-Broker LYNX*, wo man online Aktien kaufen kann, ist es zum Beispiel so, dass die Abgeltungssteuer nach einem realisierten Gewinn nicht automatisch abgeführt wird.

Die Abgeltungssteuer für Kapitalvermögen gibt es seit 1. Januar 2009 und entstand aus der Erneuerung der Kapitalertragssteuer, um die Besteuerung zu vereinfachen. Bevor die Abgeltungssteuer eingeführt wurde, musste man keine Steuern auf Wertpapiere zahlen, die man länger als ein Jahr gehalten hat (wirklich schade, dass das heute nicht mehr gilt).

Nur der Vollständigkeit halber: Wenn man mit Aktien Verluste macht, muss natürlich keine Abgeltungssteuer bezahlt werden (falls es für manche aus dem Text nicht klar ersichtlich wurde ;)).

Tipp: Sparer-Pauschbetrag nutzen, um Steuern zu sparen!

Der Staat gewährt jedem Bürger einen sogenannten „Sparer-Pauschbetrag“ (hieß früher „Sparerfreibetrag“) in Höhe von 1000 Euro. Das bedeutet, dass Kapitalerträge bis zu dieser Summe steuerfrei sind. Die Abgeltungssteuer fällt also erst bei Einkünften oberhalb dieses Betrags an.

Anhand eines Freistellungsauftrags (Definition), den man an die eigene Depotbank weiterleitet, kann man verhindern, dass die Bank die Abgeltungssteuer automatisch abführt. Alternativ kann man sich zu viel gezahlte Steuern im Nachhinein über die Steuererklärung zurückholen. Mehr Infos: Was ist der Sparer-Pauschbetrag?



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