Was ist ein Sparer-Pauschbetrag? Kapitaleinkünfte aus Zinsen & Aktien steuerfrei!

Wenn man als Privatanleger Kapitalerträge erzielt, etwa durch Aktien- bzw. andere Wertpapierverkäufe, Dividendeneinkünfte oder Zinseinnahmen, dann hält der Staat seine Hand auf und will einen Teil davon haben. Genaugenommen will er um die 25% vom Einnahmenkuchen.

Diese Form der steuerlichen Abgabe nennt sich Abgeltungssteuer (Erklärung hier). Aber es gibt eine Möglichkeit, um Kapitalerträge steuerfrei einzustreichen: Der sogenannte „Sparer-Pauschbetrag“.

Sparer-Pauschbetrag: Einnahmen aus Zinsen und Aktien steuerfrei bekommen!

Der Staat gewährt seinen Steuerzahlern einen pauschalen Freibetrag auf Kapitaleinkünfte, dem sogenannten Sparer-Pauschbetrag (Info am Rande: Vor 2009 hieß der Begriff noch „Sparerfreibetrag“). Damit es möglich, bis zu einem gewissen Betrag steuerfreie Kapitalerträge zu erhalten. Das sieht im Detail so aus:

Bis zu einem Betrag von 1000 an Kapitaleinnahmen muss ein Privatanleger keine Abgeltungssteuer zahlen. Das bedeutet: Erst wenn man mehr Kapitalerträge erzielt als 1000 Euro, muss man dem Staat circa 25% abgeben.

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Beispiele: Was ist ein Sparer-Pauschbetrag? Wann Kapitalerträge steuerfrei einstreichen?

  • Beispiel 1: Privatanleger X hatte im vergangenen Jahr 300 Euro an Kapitaleinkünften und zwar aufgrund von Aktienverkäufen und Zinserträgen durch ein Sparkonto. In diesem Fall müsste er keine Abgeltungssteuer zahlen und die gesamten Einnahmen wären steuerfrei, weil die Sparerpauschbetragsgrenze nicht überschritten wird.
  • Beispiel 2: Privatanleger Y erzielte in den letzten 12 Monaten 1100 Euro durch diverse Kapitaleinnahmen (aus Wertpapierverkäufen, Tagesgeldzinsen und Dividenden). Folglich muss Anleger Y 100 Euro versteuern, da nur maximal 1000 Euro steuerfrei sind.

Tipp: Ehepartner können den Freibetrag zusammenlegen und kommen so zusammen auf einen Gesamtfreibetrag von 2000 Euro. Das ist vor allem dann von Vorteil wenn einer der Partner seinen Freibetrag nicht ausnutzt, der Andere aber schon:

  • Beispiel: Ehepartner A hat in einem Jahr Kapitaleinkünfte von 1100 Euro, Partner B dagegen nur 200 Euro. Folge: Das Ehepaar kann gemeinsam einen Freibetrag von 1300 Euro ausnutzen und muss damit keine Steuern auf die erreichten Kapitaleinkünfte zahlen. Wären beide nicht verheiratet, müsste Partner A auf Einkünfte von 100 Euro Steuern zahlen (= 1100 Euro – Freibetrag von 1000 Euro).

Wie kann man den Sparer-Pauschbetrag ausnutzen?

Die Abgeltungssteuer wird automatisch von den Banken und Brokern an das Finanzamt abgeführt. Man kann den Kreditinstituten aber sagen: „Achtung, ich will den Sparerpauschbetrag nutzen!“.

Das geht über einen bzw. mehrere Freistellungsaufträge. Dadurch werden die Banken daran gehindert, Abgeltungssteuer zu bezahlen (zumindest bis zum im Freistellungsauftrag selbst festgelegten Betrag bzw. maximal natürlich 1000 Euro). Mehr Infos: Was ist ein Freistellungsauftrag?

Alternativ kann man über die jährliche Einkommensteuererklärung im Nachhinein eventuell zu viel gezahlte Steuern auf Kapitalerträge zurückholen und so vom Sparer-Pauschbetrag profitieren.


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