Dividenden-Quellensteuer bei Schweizer Aktien zurückholen: Anleitung

Vor allem für viele Dividendenjäger, die auch in ausländische Aktien investieren, ist die Quellensteuer ein Ärgernis. Was ist die Quellensteuer? Dabei handelt es sich vereinfacht gesagt um eine Art Zusatz-Steuer auf Dividendenerträge.

Denn einige andere Staaten wollen an den Dividendenausschüttungen ebenfalls mitverdienen. Dadurch kann es einem als deutscher Anleger passieren, dass die Dividende nicht nur durch die heimische Abgeltungssteuer gekürzt wird (falls man den Sparer-Pauschbetrag bereits ausgeschöpft hat), sondern unter Umständen zusätzlich durch eine Steuer aus dem Ausland. Man spricht dann von einer Doppelbesteuerung (Abgeltungssteuer in Deutschland plus eine Auslandssteuer).

Hinweis: Mehr zum Thema „Quellensteuer“ findet ihr in meinem Aktien-Einsteiger-Kurs oder in meinem Buch „Wie man die sichersten Top-Aktien findet“. Dort erkläre ich genauer, was die Quellensteuer ist (inkl. Beispiele) und liste die Quellensteuern der wichtigsten Länder auf.

Die Quellensteuer ist lästig. Aber es ist möglich, dass man die zu viel gezahlte Quellensteuer in den entsprechenden Ländern zurückholt. Je nach Land ist diese Prozedur jedoch manchmal zu aufwändig und/oder mit diversen Kosten verbunden. Ein Land, wo sich eine Quellensteuer-Rückholung zu lohnen scheint, ist die Schweiz (der Zeitaufwand ist laut diverser Stimmen aus dem Internet nicht allzu groß dort und man bekommt das Geld wohl relativ schnell überwiesen).

Da ich selbst seit einigen Jahren ein paar Schweizer Aktien besitze, habe ich mir jetzt mal die Zeit genommen, die bisher zu viel gezahlte Quellensteuer zurückzufordern. Ich habe mich erkundigt, wie das Ganze funktioniert und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung erstellt, die ich euch nicht vorenthalten möchte. Los geht’s:

5-Schritte-Anleitung: Wie kann man die Quellensteuer aus der Schweiz zurückholen?

Schritt 1:

Zuerst muss man das entsprechende Formular hier auf www.estv.admin.ch herunterladen (Direktlink zum Formular). Um das Formular öffnen und am Computer ausfüllen zu können, benötigt man die Software Snapform Viewer, die man hier gratis downloaden kann (wenn man möchte, kann man das Tool nach Benutzung wieder deinstallieren… oder fürs nächste Mal installiert lassen). 

Schritt 2:

Jetzt das heruntergeladene Formular ausfüllen (hilfreiche Infos dazu auf dieser Seite im Wallstreet-Online.de-Forum). Wenn man fertig ist, den Antrag 2 Mal ausdrucken (eine Version des Ausdrucks behält später das Finanzamt).

Schritt 3:

Die ausgedruckten Formulare an das zuständige Finanzamt schicken, wo man seinen Wohnsitz hat. Das Finanzamt bestätigt dann mit einem Stempel den Wohnsitz und schickt ein Exemplar zurück. Alternativ kann man natürlich auch persönlich mit dem Antrag zum Finanzamt gehen (das kostet aber wahrscheinlich mehr Zeit).

Schritt 4:

Das vom Finanzamt zurückgeschickte und abgestempelte Exemplar muss man als nächstes in die Schweiz senden (an: Eidgenössische Steuerverwaltung, Eigerstr. 65, 3003 Bern, Schweiz). Zusätzlich muss man die Dividendenabrechnung(en) und (jeweils) den sogenannten „Tax Voucher“, die man beim eigenen Broker bekommt, beifügen.

Die Dividendenbelege sollte jeder Privatanleger normalerweise automatisch zugeschickt bekommen (bei Onlinebrokern landen sie meist im Online-Postfach). Den Tax Voucher muss man bei manchen Banken allerdings manuell beantragen (einige verlangen da wohl Gebühren)… manche Broker schicken ihn aber auch direkt und ohne Zusatzkosten mit den Dividendenabrechnungen mit (etwa die ING*, wo ich auch selbst seit Jahren mein Depot habe).

Tipp: Wenn man sichergehen möchte, dass der Brief in der Schweiz ankommt, sollte man die Sendung als Einschreiben verschicken.

Schritt 5:

Jetzt heißt es nur noch warten. Nach ein paar Monaten soll laut diverser Erfahrungsberichte von Anlegern das Geld dann auf dem Konto sein (je nach aktuellem Antragsaufkommen kann es wohl zwischen ein paar Wochen und 6 Monate dauern, manchmal auch länger).

Noch ein paar Hinweise:

  • Die Erstattung erfolgt in Schweizer Franken (es kann daher sein, dass man bei manchen Banken für eine Umrechnung in Euro eine Gebühr zahlen muss)
  • Es ist möglich, dass man die Quellensteuer von mehreren Aktienunternehmen in einem Antrag zurückerstatten lässt
  • Am sinnvollsten ist es (um den Aufwand möglichst gering zu halten), alle 3 Jahre lang einen Antrag zu stellen und nicht jedes Jahr einen. Denn der Antrag muss innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres (wo man die Dividende erhalten hat) eingereicht werden.
  • Je mehr Aktien aus der Schweiz man hat, desto mehr Dividenden bekommt man und je mehr lohnt sich der Aufwand, zu viel gezahlte Quellensteuer zurückzuholen (das gilt natürlich auf für diverse andere Länder, wo der Aufwand aber in vielen Staaten noch höher ist laut Infos aus dem Internet)
  • Ich werde in einem Update hier auf dieser Seite berichten, ob meine erste Schweizer Quellensteuer-Rückforderung reibungslos geklappt hat und wie lange das Ganze bei mir gedauert hat. Update: Knapp 7 Wochen nach Versendung des Briefs habe ich bereits das Geld auf mein Konto überwiesen bekommen. Ich hätte nicht gedacht, dass es so schnell geht. Einfach top!

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