Bausparvertrag kündigen: Wie (vorzeitig) auflösen?

Ein Vorteil eines Bausparvertrages ist es, dass man ihn jederzeit kündigen kann (mehr Vorteile & Nachteile zum Bausparen hier). Man kann das Bausparen demzufolge auch beenden bevor es zur Auszahlungsreife (=Zuteilung) kommt.

Dadurch ist es möglich, relativ schnell wieder über das über die Jahre angesparte Geld zu verfügen (aber beachten Sie, dass es bis zu 6 Monate dauern kann, bis man das Geld nach einer Kündigung ausbezahlt bekommt).

Doch wie löst man einen Bausparvertrag vorzeitig auf?

Man kann in der Regel jederzeit einen Bausparvertrag kündigen (dazu kann man für das Kündigungsschreiben Mustervorlagen im Web nutzen oder manchmal geht es auch direkt über ein Formular der Bausparkassenwebseite).

Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel 3 bis 6 Monate. Danach bekommt man den bisher angesparten Bausparbetrag und die angesammelten Zinsen ausbezahlt. Eine spezielle Kündigungsgebühr wird normalerweise von den Bausparkassen nicht in Rechnung gestellt.

Ausnahme: Wenn man eine Bausparvertragsauflösung vor der Kündigungsfrist möchte, um das Geld früher zu erhalten, fällt meistens eine sogenannte „Vorfälligkeitsentschädigung“ an (= ca. 1% von der Bausparsumme pro Monat, der früher aufgelöst wurde).

Man sollte sich aber gut überlegen, ob man einen Bausparvertrag auch wirklich kündigen und damit auflösen will. Unter Umständen muss man dann nämlich ein paar (eventuell schwergewichtige) Nachteile in Kauf nehmen, vor allem wenn man vor einer Zuteilung aussteigt.

Wie weitreichend diese Nachteile sind, kommt immer auf den jeweiligen Fall bzw. die jeweiligen Bausparvertragsbedingungen an (siehe etwa die beiden Beispiele weiter unten).

4 finanzielle Nachteile, die durch eine vorzeitige Bausparvertragskündigung entstehen können:

  • Eventuell erzielte Bonuszinsen werden gestrichen
  • Man verliert die gewährten staatlichen Zuschüsse (Wohnungsbauprämie etc.)
  • Der Darlehensanspruch erlischt
  • Die zu Beginn entrichtete Abschlussgebühr erhält man nicht zurück (viele Bausparkassen veranlassen eine Rückzahlung dieses geleisteten Betrages bei Bausparvertragsende)

Hier ein Beispiel, wann eine frühzeitige Bausparvertragsauflösung besonders nachteilig sein kann: Nehmen wir mal an, man hat vor 2 Jahren einen Bausparvertrag aufgenommen und will diesen jetzt frühzeitig kündigen (Bausparsumme 50.000 Euro; Abschlussgebühr 1,5% = 750 Euro). In diesem Fall wären die 750 Euro teuren Abschlussgebühren weg und man hätte durch die kurze Laufzeit kaum etwas an Guthabenzinsen einnehmen können. Mit beispielsweise einer ebenfalls sehr sicheren Tagesgeld– oder Festgeldanlage wäre man deutlich besser gefahren als mit so einem Bausparprodukt im geschilderten Fall.

Wenn man übrigens einen Bausparvertrag auflöst, der schon zuteilungsreif ist, spricht man eigentlich nicht von einer Kündigung. Auch die meisten der eben genannten Nachteile muss man dann nicht in Kauf nehmen.

Trotzdem kann es auch bei einem zuteilungsreifen Bausparvertrag nachteilig sein, diesen zu beenden. Etwa wenn man dadurch auf ein attraktives Darlehen verzichten muss, das man gebrauchen könnte.

Oder man schaut sich mal dieses Beispiel an: Jemand hat einen alten Bausparvertrag aus den 90er Jahren, der (sehr) gute Zinsen abwirft und dessen Bausparsumme noch nicht erreicht ist.

In Zeiten niedriger Zinsen kann so ein alter Bausparvertrag viel wert sein, da in solchen Phasen ähnlich gut verzinste und zugleich sichere Geldanlageprodukte kaum oder gar nicht zu finden sind. Mehr Infos zu diesem Thema habe ich hier niedergeschrieben: Alte Bausparverträge: Kündigen? Bloß nicht!

Noch etwas: Man kann ein Bausparvertrag in der Regel auch kündigen, wenn man das Darlehen schon erhält (wenn man umschulden will oder bei einem geplanten Wechsel der Bausparkasse). Das restliche Darlehen wird dann bei einem anderen Darlehensgeber abbezahlt. Ob sich das aber lohnt (zum Beispiel, weil man woanders ein günstigeres Darlehen gefunden hat), steht auf einem anderen Blatt und muss jeder für sich selbst herausfinden.

Ein weiterer Tipp zum Abschluss: Wenn man seinen Bausparvertrag nicht mehr haben möchte, hat man statt einer Kündigung auch die Option, ihn an ein Familienmitglied zu übertragen.

Außerdem ist es seit ein paar Jahren des Weiteren möglich, einen Bausparvertrag an einen Finanzdienstleister zu verkaufen (beispielsweise um schneller an sein Geld zu kommen ohne die zuvor angesprochenen Vorfälligkeitsgebühren bei sofortiger Bausparkündigung bezahlen zu müssen). Doch hier sollte man auf diverse Dinge achten. Einfach mal nach „Bausparvertrag verkaufen“ googlen wenn man sich für diese Alternative interessiert.


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