Alte Bausparverträge: Kündigen? Achtung!

Inzwischen wird auch der größte Geldanlagemuffel in Deutschland gemerkt haben, dass die Sparzinsen momentan im Keller sind. Oder eigentlich sogar schon darunter ;-)… zumindest zu dem Zeitpunkt, wo ich diese Zeilen schreibe.

Der ein oder andere Anleger profitiert aber in diesen schlechten Zeiten für Sparer von einem wahren Renditeschatz: Die Rede ist von alten Bausparverträgen, die noch zu Zeiten abgeschlossen wurden, als der Leitzins deutlich höher war (das war etwa in den Jahren um die Jahrtausendwende herum der Fall).

Und weil die Guthabenzinsen bei einem Bausparvertrag in der Regel in den Bausparbedingungen festgeschrieben sind und sich demnach während der Vertragslaufzeit nicht verändern, können Inhaber solcher Bausparaltverträge heutzutage je nach Vertrag traumhafte Zinsen von bis zu 6 Prozent einstreichen (wenn man eventuelle Bonuszinsen und stattliche Zuschüsse mit einrechnet).

Lösen Sie einen alten Bausparvertrag besser nicht auf – auch wenn Bausparkassen darauf drängen

Viele Bausparer, deren alter Bausparvertrag noch läuft, wissen gar nicht, was für einen Sparschatz sie da ihr Eigen nennen. Und diese Unwissenheit versuchen viele Bausparkassen auszunutzen, um diese Altkunden aus alten noch laufenden Bausparverträgen raus zu locken. Aber warum?

Ganz einfach: Da das aktuelle Zinsniveau sehr niedrig ist, die Bausparkassen für diese Altverträge aber hohe Zinsen zahlen müssen, machen sie damit kein gutes Geschäft. Klar, Banken sind Unternehmen und wollen möglichst viel Geld verdienen.

Aber ob die Bausparkassen sich mit diesen „Kündigungsaktionen“ wirklich einen Gefallen tun, steht auf einem anderen Blatt (man denke nur an daraus resultierende schlechte Presse, verärgerte Kunden etc.). Aus Anlegersicht ist das natürlich nicht die feine englische Art.

Wie läuft das ab? Es gibt verschiedene Fälle (vor Zuteilung, danach etc.), wo Bausparkassen mit unterschiedlichen Maschen versuchen, Kunden von Bausparaltverträgen raus zu drängen bzw. zu einer Kündigung oder Auszahlung bei Zuteilungsreife zu verleiten.

Bevor ich jetzt Beispiele nenne, mache ich es mir einfach ;-): Im Internet werden auf verschiedenen Seiten unterschiedliche Szenarien geschildert (einfach mal googlen, beispielsweise nach „Alter Bausparvertrag Kündigung“).

Wann dürfen Bausparkassen auf eine Kündigung eines Bausparaltvertrages bestehen?

Falls Sie so einen attraktiven Bausparvertrag Ihr Eigen nennen, dann versuchen Sie ihn am besten möglichst auszureizen. Das geht mindestens so lange, bis die im Vertrag vereinbarte Bausparsumme erreicht ist. Wenn danach die Bausparkasse kündigt (was oft der Fall ist), weil man den Bausparvertrag übersparen will, kann man dagegen aber meist nichts machen. Dann ist eine Auflösung wohl rechtens, hierzu gab es schon einige Gerichtsurteile.

Wenn die Bausparkasse aber einen anderen Grund für die Bausparvertragskündigung vorgibt, dann sollten Sie genau prüfen, ob das zulässig ist (Vertragsbedingungen durchlesen). Wer zu einer Auflösung des Bausparverträge gedrängt wird und unsicher ist, was er tun soll, kann sich auch an eine Verbraucherzentrale wenden.

Wertvolle Tipps, wie man seinen hoch verzinsten Bausparvertrag ausreizt bzw. sich bei Kündigungen wehrt, findet man hier.


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