Finanzielle Vorteile Ehe: Steuern sparen durch Heirat?

Bei dem Wort „Heirat“ denkt man eher an Liebe, nicht unbedingt an Geld oder Finanzen (hoffentlich zumindest ;-)). Trotzdem ist es keinesfalls verkehrt darüber Bescheid zu wissen, welche steuerlichen Auswirkungen bzw. finanziellen Vorteile eine Eheschließung mit sich bringt.

Da ich selbst bald in den Hafen der Ehe einfahre, habe ich mich mit diesem Thema einmal näher befasst. Die wichtigsten Erkenntnisse möchte ich euch nicht vorenthalten, daher habe ich diesen Beitrag verfasst.

Welche Steuern sparen durch Heiraten? 5 finanzielle Vorteile einer Eheschließung

1. Ehegattensplitting:

Ehegattensplitting bedeutet, dass Paare mit Trauschein im Gegensatz zu Unverheirateten zwischen unterschiedlichen Steuerklassen wählen können. Auf diese Weise kann die Steuerbelastung auf beide Ehepartner verteilt werden. Derjenige mit höherem Einkommen sollte eine niedrigere Steuerklasse wählen, während der andere Ehepartner mit dem niedrigeren Verdienst dann die höhere Steuerklasse bekommt.

Warum ist diese Aufteilung sinnvoll? Weil man dadurch am effektivsten Steuern sparen kann. Der Mehrverdiener zahlt nämlich durch die niedrigere Einkommenssteuerklasse weniger Steuern als vorher. Der Andere muss zwar eine gesteigerte Steuerbelastung in Kauf nehmen, aber unterm Strich profitiert das Ehepaar von einer geringeren Gesamtsteuerabgabe.

Am ehesten macht sich diese Steuerersparnis bemerkbar wenn der Einkommensunterschied möglichst groß ist (Beispiel: Der Mann geht auf die Arbeit, die Frau schmeißt den Haushalt und arbeitet nicht). Ist der Verdienst des verheirateten Paares also nahezu ausgeglichen, ist der Steuervorteil so gut wie hinfällig. Noch ein Hinweis für werdende Eltern: Das Ehegattensplitting kann übrigens eventuell auch zu einem höheren Elterngeld führen wenn dadurch das Nettoeinkommen eines verheirateten Antragsstellers ansteigt.

2. Steuervorteile auf Kapitalerträge:

Bei Einkünften aus Kapitalerträgen steht jedem ein Spar-Pauschbetrag von 1000 Euro im Jahr zu (Erklärung: Kapitalertragseinnahmen durch beispielsweise Zinsen oder Wertpapiere sind bis zu diesem Betrag steuerfrei, darüber sind 25% Abgeltungssteuer fällig). Das gilt sowohl für Verheiratete, als auch für unverheiratete Lebenspartner.

Aber: Eheleute dürfen den Freibetrag zusammenlegen, wodurch ein steuerlicher Vorteil entstehen kann. Denn auf diese Weise kommen sie auf eine gemeinsame Freibetragssumme von 1602 Euro. Das lohnt sich vor allem dann, wenn einer der Partner seinen Freibetrag kaum oder gar nicht ausschöpft, während der andere Ehepartner hohe Kapitalerträge hat.

3. Kostenlose Krankenversicherung bei einem Niedrigarbeitslohn:

Verdient einer der Ehepartner nur 450 Euro oder weniger, kann diese Person kostenfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung des Ehegatten bzw. der Ehegattin mitversichert werden.

4. Finanzielle Vorteile beim Erbe und bei Schenkungen:

Verheiratete sind in diesem Bereich gegenüber Unverheirateten deutlich bevorteilt. Im Erbfall ist der Ehepartner automatisch der nächste Erbe. Bei Lebensgemeinschaften ohne Trauschein gilt das nicht, denn ohne Testament erbt der Lebenspartner keinen Cent.

Und auch wenn ein Testament vorliegt, das dem Partner ein Erbe zusichert, ergibt sich ein steuerlicher Nachteil. Der Steuerfreibetrag bei Erbschaften beträgt nämlich bei Ehen 500.000 Euro, bei Nicht-Ehen liegt die Grenze dagegen schon bei 20.000 Euro. Diese Freibeträge sind zudem auch bei Schenkungen gültig.

5. Vorteile bei Renten:

  • Witwenrente: Zahlt einer der beiden Eheleute in eine gesetzliche Rentenversicherung ein, dann erhält der Andere im Todesfall meist eine sogenannte Hinterbliebenenrente (auch Witwenrente genannt). Die Rentenhöhe liegt bei 25% (= kleine Witwenrente) oder 60% (= große Witwenrente) des Rentenanspruchs der toten Person. Auch bei Betriebsrenten können Hinterbliebene häufig mit bestimmten Rentenzahlungen rechnen.
  • Riester-Rente möglich: Verheiratete, die keine gesetzliche Rentenversicherungspflicht haben (etwa Selbstständige), können die staatlich geförderte Riester-Rente in Anspruch nehmen. Dies ist aber nur möglich wenn der Partner auch förderberechtigt ist.
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