Inhaberaktien & Namensaktien: Definition

Inhaberaktien und Namensaktien regeln die Übertragbarkeit einer Aktie.

Aber was bedeuten diese beiden Aktienarten genau? Wo ist der Unterschied? Und welche Folgen hat das für den jeweiligen Aktienbesitzer? Das werde ich im folgenden Text beleuchten.

Was sind Namensaktien und Inhaberaktien im Detail?

Inhaberaktien-Definition:

Was Inhaberaktien sind, ist eigentlich ganz einfach zu erklären. Denn wer so eine Aktie in den Händen hält, dem gehört sie auch. Der Aktienbesitzer ist also Inhaber des Wertpapiers mit all seinen Rechten. Nur heutzutage bekommt man die Aktien ja nicht mehr zu Gesicht, da diese auf Depots von Banken verwaltet werden.

Früher wurden die Aktien dagegen noch als echte Papiere an die Aktionäre ausgegeben (aus dieser Zeit stammt auch der Name „Wertpapier“). Damals konnte man diese echten Inhaberaktienpapiere also an eine andere Person weitergeben, wodurch diese dann unverzüglich Aktieninhaber wurde. In der heutigen Zeit gilt das auch, es geschieht jedoch alles elektronisch.

Du siehst: Die Übertragung von Inhaberaktien kann einfach und schnell erfolgen. Durch einen Aktienkauf ist man somit auch sofortiger Inhaber.

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Namensaktien-Definition:

Bei Namensaktien ist die Übertragung auf einen neuen Inhaber etwas schwieriger. Grund: Die Aktionärsnamen müssen hier ins Aktienregister der Aktiengesellschaft eingetragen werden (zusätzlich noch Geburtsdatum, eine Adresse und die gekaufte Aktienanzahl; bei der Adresse muss es sich nicht um den Wohnort handeln).

Käufe und Verkäufe von Namensaktien sind jedoch ebenfalls schnell möglich (wie bei Inhaberaktien), in dieser Hinsicht muss man sich keine Gedanken machen. Bevor aber alle Rechte auf den neuen Inhaber endgültig übertragen sind, muss die jeweilige Bank (worüber man die Aktien erworben hat) alle nötigen Daten elektronisch weiterleiten. Dafür gibt es ein eigenes System, damit alles reibungslos und möglichst zügig von statten geht.

Die ganze Übertragungsprozedur bedeutet natürlich mehr Aufwand.

Aber: Die Firmen kennen so ihre Aktionäre bzw. die Aktionärsstruktur und können die Inhaber gegebenenfalls kontaktieren (Beispiele für mögliche Kontaktaufnahmen: Einladung zur Hauptversammlung, Mitteilung von interessanten Neuigkeiten).

Durch solche Kontakte kann bei manchen Anlegern auch eine engere Verbundenheit zur Aktie entstehen, so dass einem ein Verkauf eventuell schwerer fallen könnte. Und darauf hoffen natürlich die Aktiengesellschaften.

In Deutschland gibt es übrigens überwiegend Inhaberaktien, in England und den USA dagegen beispielsweise hautsächlich Namensaktien (diese werden dort „Registered Shares“ genannt).

Im DAX sind etwa einige Namensaktien enthalten. In manchen Ländern sind sogar nur Namensaktien zugelassen (zum Beispiel in den USA). Es gibt außerdem eine Sonderform dieser Aktienart: Die sogenannte vinkulierte Namensaktie (hier eine Definition).

Auswirkungen: Welche Vor- und Nachteile haben Inhaberaktien und Namensaktien?

Für viele Investoren macht es sicher keinen großen Unterschied, ob sie Namensaktien oder Inhaberaktien besitzen.

Wer jedoch die Anonymität sucht und gegenüber den Aktiengesellschaften lieber unerkannt bleiben will, für den sind Inhaberaktien die bessere Wahl. Wem das aber nichts aus macht und gerne mal Post von den Unternehmen bekommt, der kann auch Namensaktien kaufen.

Hier weitere Definitionen von Aktienarten auf meiner Webseite:
Stammaktien & Vorzugsaktien (Definition)
Stückaktien & Nennwertaktien (Definition)
Junge Aktien und alte Aktien (Definition)


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